500.000 Euro zusätzlich pro Jahr zur genreübergreifenden Förderung der Freien Musikszene Hamburg ist Musikstadt.

Die Elbphilharmonie wird die reiche Musiktradition weit über die Grenzen unserer Stadt hinaus erneut und auf besondere Weise sichtbar machen. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben sich weiterzuentwickeln, haben Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie auch zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereitgestellt. Über deren Vergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury.  Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. In der ersten Förderperiode (15. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2017) sind insgesamt 1,1 Millionen Euro ausgeschrieben. Diese Summe beinhaltet die Musikstadtfonds von 2016 und 2017, sowie die schon bestehenden Mittel zur Förderung der E-Musik und des Jazz aus 2017. Ab 2018 werden dann jährlich insgesamt 600.000 Euro (500.000 Euro Musikstadtfonds und 100.000 Euro E-Musik- und Jazz-Förderung) ausgeschrieben. Durch diese Zusammenlegung wird sowohl das Antragsverfahren vereinfacht, als auch der Vielfalt der Freien Musikszene noch besser Rechnung getragen. Die Kulturbehörde wird zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury einsetzen, die unabhängig über die Förderempfehlungen entscheidet. In dieser Jury sollen die Bereiche Klassische beziehungsweise Neue/Aktuelle Musik, Chor, Pop, Jazz und E-Musik vertreten sein. Jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Anträge sind für die erste Vergaberunde bis spätestens 22. Juli 2016 (Poststempel) einzureichen. Für diesen Zeitraum sind auch zwei Förderanträge – jeweils einer für 2016 und einer für 2017 – möglich. Das erforderliche Antragsformular ist veröffentlicht unter www.hamburg.de/kulturbehoerde/downloads[http://www.hamburg.de/kulturbehoerde/downloads]. 


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