Die Delegiertenversammlung des BFDK hat am 13. März 2017 die Anpassung der im Oktober 2015 beschlossenen Empfehlung einer Honoraruntergrenze entschieden.

Entsprechend den Aktualisierungen des Tarifvertrages NV-Solo zum 01. Januar 2017 liegt die Empfehlung mit sofortige Wirkung bei 2.300,00 Euro im Monat bei Berufsgruppen mit KSK-Versicherungspflicht bzw. bei 2.660,00 Euro im Monat bei Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist. Eine entsprechende Erklärung des BfdK findet ihr hier


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